Pflegefachkraftquote in NRW: Was sich ab 1. Januar 2027 ändert und warum das den Personalmangel nicht löst  

Pflegefachkraftquote in NRW: Was sich ab 1. Januar 2027 ändert und warum das den Personalmangel nicht löst

 

Zum 1. Januar 2027 ändern sich in Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Vorgaben zur Fachkraftquote in der stationären Altenpflege. Grundlage ist die Landtagsvorlage 18/4918, mit der die Landesregierung die künftige Ausgestaltung erläutert. Landtag NRW

Schon die Ankündigung hat in vielen Einrichtungen Fragen ausgelöst. Ist das die Lösung gegen den Personalmangel? Werden Pflegeeinrichtungen künftig einfacher Personal finden? Oder sinkt lediglich eine Kennzahl, während sich im Alltag wenig verändert?

Die kurze Antwort lautet: Die Fachkraftquote und der tatsächliche Personalengpass sind zwei verschiedene Dinge.

 

Was ist die Fachkraftquote überhaupt?  

 

Die Fachkraftquote legt fest, welcher Anteil des Personals in einer stationären Pflegeeinrichtung aus examinierten Pflegefachkräften bestehen muss.

Sie ist ein Instrument der Qualitätssicherung. Dahinter steht die Überzeugung, dass bestimmte pflegerische Aufgaben nur von entsprechend qualifizierten Fachkräften verantwortet werden können.

Die Quote sagt jedoch nichts darüber aus, wie leicht diese Fachkräfte zu finden sind.

Genau hier beginnt die aktuelle Diskussion.

 

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?  

 

Nach der Landtagsvorlage 18/4918 werden die Vorgaben zur Fachkraftquote in Nordrhein-Westfalen angepasst. Ziel der Änderung ist es, den Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Personalplanung zu ermöglichen. Landtag NRW

Wichtig ist dabei eine Einordnung:

Eine geringere Fachkraftquote bedeutet nicht automatisch, dass weniger qualifizierte Pflege notwendig wird.

Sie verändert zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ob dadurch tatsächlich mehr Versorgung möglich wird, hängt davon ab, ob ausreichend geeignetes Personal vorhanden ist.

 

Der eigentliche Engpass bleibt bestehen  

 

In der öffentlichen Diskussion entsteht schnell der Eindruck, eine niedrigere Fachkraftquote könne den Personalmangel entschärfen.

Das greift zu kurz.

Denn auch wenn Einrichtungen künftig flexibler planen können, bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: Es fehlen weiterhin ausreichend Pflegefachkräfte.

Eine gesetzliche Vorgabe kann Personal nicht schaffen.

Sie kann lediglich festlegen, wie vorhandenes Personal eingesetzt werden darf.

 

Fachkraft ist nicht gleich Fachkraftquote  

 

Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen.

Internationale Pflegekräfte, die sich noch im Anerkennungsverfahren befinden, werden in der Regel noch nicht als anerkannte Pflegefachkräfte berücksichtigt.

Dabei arbeiten viele von ihnen bereits in deutschen Einrichtungen.

Sie unterstützen Teams, sammeln praktische Erfahrung und übernehmen Aufgaben entsprechend ihres aktuellen Anerkennungsstatus.

Für Einrichtungen entsteht dadurch eine besondere Situation:

Sie verfügen über motivierte Mitarbeitende, können diese aber zunächst nicht vollständig als Fachkräfte einplanen.

Das zeigt, warum die Diskussion über die Fachkraftquote allein den tatsächlichen Personalbedarf nicht abbildet.

 

Gute Vorbereitung wird dadurch noch wichtiger  

 

Gerade deshalb gewinnt die Vorbereitung internationaler Pflegekräfte weiter an Bedeutung.

Nicht, weil sich gesetzliche Quoten ändern.

Sondern weil jede Pflegekraft möglichst schnell und gut auf den deutschen Pflegealltag vorbereitet werden sollte.

Dazu gehören unter anderem:

  • pflegerisches Fachvokabular

  • Dokumentation nach deutschen Standards

  • Verständnis der Arbeitsorganisation

  • Orientierung im Anerkennungsverfahren

  • Sicherheit im Umgang mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen

Je besser diese Vorbereitung gelingt, desto leichter fällt später der Einstieg in den Berufsalltag.

 

Für Einrichtungen bedeutet das vor allem Planung  

 

Für Pflegeeinrichtungen ist die angekündigte Änderung ein neuer Rahmen, ersetzt aber keine Personalstrategie.

Wer langfristig plant, sollte sich deshalb nicht ausschließlich mit der Frage beschäftigen, wie hoch die Fachkraftquote künftig ist.

Mindestens genauso wichtig sind Fragen wie:

  • Wie können internationale Pflegekräfte frühzeitig eingebunden werden?

  • Wie gelingt eine gute Begleitung während des Anerkennungsverfahrens?

  • Wie kann Wissen im Team aufgebaut werden?

  • Wie lassen sich neue Mitarbeitende langfristig binden?

Diese Fragen entscheiden häufig stärker über den Erfolg einer Einrichtung als eine einzelne gesetzliche Kennzahl.

 

Unser Blick auf die Diskussion  

 

Die Anpassung der Fachkraftquote wird vielen Einrichtungen mehr Handlungsspielraum geben.

Das ist nachvollziehbar.

Gleichzeitig sollte niemand erwarten, dass dadurch der Fachkräftemangel verschwindet.

Pflege entsteht nicht durch eine geänderte Quote.

Pflege entsteht durch Menschen.

Deshalb bleibt die wichtigste Aufgabe dieselbe wie heute: qualifizierte Pflegekräfte gut auf ihren Einsatz vorbereiten, sie während des Anerkennungsverfahrens begleiten und ihnen den Einstieg in den deutschen Pflegealltag erleichtern.

Denn auch mit neuen gesetzlichen Vorgaben gilt:

Eine Einrichtung ist erst dann ausreichend besetzt, wenn genügend Menschen da sind, die Verantwortung übernehmen können.

 

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf die angekündigte Änderung der Fachkraftquote in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Landtagsvorlage 18/4918. Für die konkrete Umsetzung gelten die endgültigen gesetzlichen Regelungen und Übergangsbestimmungen. Landtag NRW


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Titelbild: KI-generiert.

 

 

 

Bild von Thorsten Pritz

Thorsten Pritz

Experte für Integration internationaler Fachkräfte
Mentoring & Ressources

 

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