Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: der Unterschied, den kaum jemand erklärt

Irgendwann liegt ein Bescheid auf dem Tisch. Die Landesbehörde hat die ausländische Qualifikation geprüft und kommt zu dem Ergebnis: noch nicht gleichwertig. Der Bescheid listet auf, was fehlt.

Damit ist allerdings noch nichts entschieden. Es beginnt eine Weichenstellung, die über Monate entscheidet, über Kosten, und darüber, wann die Pflegefachkraft in Ihrer Fachkraftquote zählt.

 

Was der Bescheid tatsächlich sagt  

 

Der Bescheid, früher meist Defizitbescheid genannt, ist das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung. Er benennt die konkreten inhaltlichen Lücken zwischen der ausländischen Qualifikation und der deutschen Pflegeausbildung. Er ist kein Ablehnungsbescheid. Er ist eine Aufgabenliste.

Diese Lücken lassen sich auf zwei Wegen schließen. Beide sind rechtlich gleichrangige Ausgleichsmaßnahmen, geregelt in §§ 44 und 45 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Und in aller Regel liegt die Wahl zwischen ihnen bei der Pflegefachkraft selbst.

Zuständig ist immer die Behörde des jeweiligen Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen ist das seit Juli 2021 zentral die Bezirksregierung Münster. Das ist mehr als eine Verwaltungsnotiz, denn viele Details unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

 

Weg eins: der Anpassungslehrgang  

 

Der Anpassungslehrgang ist die begleitete Variante. Die Lücken werden über einen längeren Zeitraum abgearbeitet, mit einem Theorieteil und einem Praxisteil in einer Einrichtung, am Ende steht ebenfalls eine Prüfung.

Eine feste Dauer schreibt die Verordnung nicht vor. Die Behörde legt sie im Einzelfall so fest, dass die benannten Lücken geschlossen werden können. In der Praxis läuft das meist auf rund zehn Monate hinaus, etwa vier Monate Theorie und sechs Monate Praxis.

Der Vorteil liegt in der Struktur. Es gibt einen Rahmen, eine Begleitung, feste Inhalte. Wer lange raus ist oder große Lücken hat, wird hier aufgefangen.

Der Preis ist Zeit. Während dieser Monate arbeitet die Pflegefachkraft in Ihrem Haus, aber noch nicht als anerkannte Fachkraft. Sie zählt noch nicht in der Fachkraftquote.

 

Weg zwei: die Kenntnisprüfung 

 

Die Kenntnisprüfung ist der andere Weg, und sie funktioniert grundsätzlich anders. Sie ist eine Prüfung, kein Lehrgang. Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl, die abgeleistet werden muss. Wie sich jemand vorbereitet, ist weitgehend frei.

Geprüft wird der Stand des Wissens und Könnens, in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil findet in der Regel an einem realen Bewohner oder Patienten statt. Seit 2024 lässt die Verordnung auch eine Simulationsprüfung zu, also die Abnahme an Übungsmodellen oder mit Schauspielern. Welche Form zum Einsatz kommt, wird im Einzelfall abgestimmt.

Der Vorteil liegt im Tempo. Wer gut vorbereitet ist, verkürzt die Zeit bis zur vollen Anerkennung erheblich. Der Nachteil liegt im Risiko. Es gibt keinen Lehrgang, der einen trägt. Wer unvorbereitet antritt, fällt durch.

 

Die Gegenüberstellung  

 

 

Anpassungslehrgang

Kenntnisprüfung

Charakter

Begleitete Maßnahme mit festem Rahmen

Prüfung mit freier Vorbereitung

Dauer in der Praxis

meist rund 10 Monate, im Einzelfall behördlich festgelegt

abhängig vom Vorbereitungsstand

Pflichtstunden

ja, Theorie- und Praxisanteile

nein

Stärke

fängt große Lücken strukturiert auf

deutlich schneller bei guter Vorbereitung

Risiko

lange Phase ohne volle Anrechnung

Durchfallen bei unzureichender Vorbereitung

Welcher Weg der richtige ist, hängt nicht von einer allgemeinen Regel ab, sondern vom Einzelfall: vom Umfang der Lücken, von der Sprache, von der Berufserfahrung und davon, wie gut jemand vorbereitet wurde, bevor er ins Land kam.

 

Der Realitätscheck: die Frage, die Pflegedienstleitungen wirklich stellen  

 

In Gesprächen mit Einrichtungen kommt an dieser Stelle fast immer dieselbe Frage: Wo arbeiten diese Menschen eigentlich in der Zwischenzeit?

Die ehrliche Antwort lautet: in Ihrem Haus, unter Anleitung, als Pflegeassistenz. Vorbehaltene Tätigkeiten dürfen sie in dieser Phase nur unter Aufsicht ausführen. In der Fachkraftquote zählen sie erst nach bestandener Prüfung.

Das ist der Punkt, an dem sich die beiden Wege wirtschaftlich unterscheiden. Nicht in den Gebühren, sondern in der Länge dieser Zwischenphase. Und diese Länge hängt weniger vom gewählten Weg ab als von etwas, das viel früher passiert ist: davon, wie gut jemand vor der Einreise vorbereitet wurde, sprachlich und fachlich. Das gilt unabhängig davon, wer diese Vorbereitung übernommen hat.

Seit März 2024 verschärft die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 Aufenthaltsgesetz diesen Effekt zusätzlich. Sie erlaubt Einreise und Arbeitsbeginn, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Sprachlich reicht dafür formal A2. Für die Berufsausübung als Pflegefachkraft gilt am Ende aber B2, so hat es die Gesundheitsministerkonferenz 2019 als Regelniveau festgelegt. Zwischen diesen beiden Punkten liegt ein Weg, den jemand gehen muss, meist neben der Arbeit.

 

Was Sie in Zahlen nicht bekommen  

 

An dieser Stelle wäre eine Erfolgsquote hilfreich. Sie existiert nicht.

Es gibt keine bundesweite amtliche Statistik zu Bestehens- oder Durchfallquoten bei der Kenntnisprüfung. Was kursiert, sind Einzelwerte aus einzelnen Prüfungsdurchgängen, und die reichen von sehr guten bis zu alarmierenden Ergebnissen. Wer Ihnen eine bundesweite Quote nennt, sollte sagen können, woher sie stammt.

Was es dagegen gibt, sind belastbare Zahlen zum Volumen. 2024 wurden in Deutschland rund 71.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 22.400 davon entfielen auf die Pflege, kein anderer Beruf kommt in die Nähe. Das sind Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung und des Statistischen Bundesamts.

Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass Verfahren deutlich schneller gehen können, wenn ein Land seine Zuständigkeiten bündelt. Für Bayern werden Bearbeitungszeiten von rund fünf Wochen berichtet, nach zuvor gut sieben, bei gleichzeitig steigender Antragszahl. Die gesetzliche Frist liegt bundesweit bei drei bis vier Monaten.

 

Fazit  

 

Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung sind keine besseren oder schlechteren Wege. Sie sind unterschiedliche Antworten auf dieselbe Frage, und sie passen zu unterschiedlichen Ausgangslagen.

Was beide Wege gemeinsam haben: Ihre Länge entscheidet sich zu einem großen Teil, bevor jemand deutschen Boden betritt. Je besser die Vorbereitung im Herkunftsland, desto kürzer die Phase, in der eine Pflegefachkraft da ist, aber noch nicht voll zählt. Das ist keine Frage des Anbieters, sondern eine Frage der Reihenfolge.

Wenn bei Ihnen gerade ein Bescheid auf dem Tisch liegt, ist die erste Frage nicht, welcher Weg allgemein besser ist. Sie lautet: Wie groß sind die Lücken in diesem konkreten Fall, und wie sicher steht die Sprache? Danach beantwortet sich der Rest fast von selbst.

Titelbild: KI-generiert.

 

 

 

Bild von Thorsten Pritz

Thorsten Pritz

Experte für Integration internationaler Fachkräfte
Mentoring & Ressources

 

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